Eine Scheidung ist immer eine emotional belastende Situation. Noch schwieriger wird es, wenn eine Immobilie im Spiel ist. Erfahren Sie hier, welche Möglichkeiten Sie im Falle einer Scheidung haben und wie wir von AJL Immobilien Sie dabei unterstützen.
Idealerweise nutzen Sie bei einer Scheidung das Trennungsjahr, um sich über den Umgang mit der Immobilie zu einigen. Dabei sind folgende Fragen von Bedeutung:
Stehen beide Partner als Eigentümer im Grundbuch, gibt es folgende Optionen:
Eine Realteilung ist nur möglich, wenn die Immobilie in zwei getrennte Wohneinheiten aufgeteilt werden kann. Beide Parteien bleiben Eigentümer und können ihren Eigentumsanteil selbst bewohnen, verkaufen oder vermieten.
Die Immobilie wird verkauft und der Erlös zwischen den Partnern aufgeteilt. Auch ein noch offener Immobilienkredit kann auf diese Weise getilgt werden. Diese Lösung wird von den meisten Scheidungspaaren gewählt, zumal mit dem Hausverkauf nicht bis zum Scheidungstermin gewartet werden muss. Die Einschaltung eines neutralen Maklers, der eine professionelle Wertermittlung vornimmt, ist jedoch unbedingt zu empfehlen.
Sofern sich beide Parteien einig sind, kann ein Partner in der Immobilie wohnen bleiben und dem anderen einen finanziellen Ausgleich für seinen Eigentumsanteil zahlen. Der Auszahlungsbetrag orientiert sich dabei am aktuellen Immobilienwert abzüglich der Restschuld. Wichtig: Entscheiden Sie sich für diesen Weg, sprechen Sie frühzeitig mit der finanzierenden Bank.
Selbstverständlich können Sie die Immobilie auch auf ein gemeinsames Kind übertragen. Ist das Kind aber noch nicht volljährig, muss das Vormundschaftsgericht zustimmen. Beachten Sie, dass mit dem Eigentum auch finanzielle Verpflichtungen verbunden sind (Grundsteuer, Instandhaltungskosten etc.).
Paare, die sich trotz Scheidung noch gut verstehen, können die gemeinsame Immobilie auch vermieten und sich die Mieteinnahmen teilen. Der Vorteil: Andere Optionen wie ein späterer Verkauf oder die Übertragung des Eigentums an das Kind bleiben offen.
Können sich die Ehegatten nicht einigen, bleibt als letzter Ausweg die öffentliche Teilungsversteigerung. In den meisten Fällen wird dabei ein wesentlich geringerer Erlös erzielt als bei einem normalen Verkauf. Daher sollte diese Lösung nur in Betracht gezogen werden, wenn keine Einigung erzielt werden kann.
Im Falle einer Scheidung sollten Sie sich frühzeitig von AJL Immobilien beraten lassen. Wir nehmen uns gerne Zeit für Ihre individuelle Situation und zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf. Kontaktieren Sie uns!
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