Ob Haus, Wohnung oder Grundstück: Wer eine Immobilie erbt, steht vor schwierigen Entscheidungen. Was Sie als Erbe beachten müssen und wie das Team von AJL Immobilien Sie bei der Entscheidungsfindung unterstützt, erfahren Sie hier.
Sobald Sie von der Erbschaft erfahren haben, haben Sie sechs Wochen Zeit, um die Erbschaft auszuschlagen – wenn Sie diese Frist verstreichen lassen, gilt die Erbschaft automatisch als angenommen. Wir empfehlen Ihnen, diese Zeit zu nutzen, um Antworten auf folgende Fragen zu finden
Bei berechtigtem Interesse können Sie beim zuständigen Grundbuchamt einen Grundbuchauszug beantragen. Auch mit einem Erbschein können Sie Einsicht nehmen – aber Achtung: Mit der Beantragung des Erbscheins beim Nachlassgericht nehmen Sie die Erbschaft an und können sie nicht mehr ausschlagen.
Auch an die Erbschaftssteuer sollten Sie denken. Sie sind verpflichtet, die Erbschaft innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt anzuzeigen. Wie hoch die Erbschaftssteuer ausfällt, hängt vor allem vom Verwandtschaftsgrad ab, da sich dieser auf den Freibetrag auswirkt:
Es gibt aber auch Ausnahmen: Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder müssen keine Erbschaftsteuer zahlen, wenn sie die Immobilie selbst bewohnen und mindestens zehn Jahre nach dem Erbfall dort wohnen bleiben. Wird die Immobilie innerhalb dieses Zeitraums nur als Zweitwohnsitz genutzt oder vermietet, fällt nachträglich Erbschaftsteuer an.
Wichtig: Seit dem 1. Januar 2023 werden Erben von Immobilien mit einer höheren Steuerlast konfrontiert. Obwohl die Bundesregierung im Jahressteuergesetz 2022 Steuererhöhungen ausgeschlossen hat, wird die Steigerung indirekt eintreten. Die Finanzbehörden werden Immobilien ab dem genannten Datum anhand aktueller Marktwerte bewerten, was zu höheren Bewertungen führen wird.
Die Ausführungen zum Thema Erbschaftssteuer haben bereits deutlich gemacht, dass die Vermietung einer geerbten Immobilie nur dann lukrativ ist, wenn ihr Wert den Steuerfreibetrag nicht übersteigt. Darüber hinaus sollte das Haus oder die Wohnung gut vermietbar sein, d. h. beispielsweise eine attraktive Lage aufweisen und auch hinsichtlich Zustand und Ausstattung den allgemeinen Anforderungen entsprechen. Ist dies nicht der Fall und kommt auch eine Eigennutzung nicht in Frage, ist der Verkauf der Erbschaftsimmobilie möglicherweise die bessere Wahl.
Wir von AJL Immobilien beraten Sie ganz individuell zum Thema Immobilienerbschaft – und egal, wie Sie sich entscheiden, wir begleiten Sie gerne auf dem weiteren Weg. Das heißt: Wir suchen auf Wunsch einen passenden Mieter, leiten den Verkauf ein oder vermitteln Handwerker, die die Immobilie nach Ihren Wünschen umbauen oder renovieren.
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