Als Eigentümer von Gewerbeimmobilien stehen Sie auch in der Verantwortung, sich um die Energieeffizienz Ihrer Objekte zu kümmern – nicht nur aus ökologischer Sicht, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben durch den Energieausweis. In den folgenden Abschnitten möchten wir Ihnen wesentliche Informationen zum Thema Energieausweis bei Gewerbeimmobilien bereitstellen.
Der Energieausweis, auch bekannt als Energiepass, ist ein Dokument, welches über die energetischen Eigenschaften einer Immobilie Auskunft gibt. Er bewertet, wie effizient ein Gebäude im Vergleich zu Neubauten ist, und veranschaulicht dessen Energiebedarf. Für Gewerbeimmobilien ist dieser Nachweis bereits seit 2009 bei Neuvermietung, Verpachtung oder Verkauf gesetzlich erforderlich.
Es wird generell zwischen zwei Arten von Energieausweisen unterschieden: dem bedarfsorientierten und dem verbrauchsorientierten Ausweis. Im Gegensatz zu Wohngebäuden haben Sie bei Gewerbeimmobilien die Wahlmöglichkeit zwischen einem bedarfsbasierten oder verbrauchsorientierten Energieausweis.
Der bedarfsorientierte Energieausweis basiert auf dem berechneten Energiebedarf eines Gebäudes, unabhängig vom tatsächlichen Energieverbrauch der Nutzer. Der verbrauchsorientierte Energieausweis hingegen ermittelt die Effizienz anhand des historischen Energieverbrauchs des Gebäudes über einen Zeitraum von drei Jahren.
Wichtig zu wissen ist, dass für Gewerbeimmobilien nicht dieselben Voraussetzungen wie für Wohngebäude gelten, wenn es um die Berechtigung für einen verbrauchsorientierten Energieausweis geht. Insbesondere sind Gewerbeimmobilien nicht an die Wärmeschutzverordnung von 1977 gebunden.
Ein Energieausweis für Gewerbeimmobilien ist im Regelfall zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Ausweis ausgestellt werden. Es empfiehlt sich jedoch, bei größeren Umbauten oder Sanierungen, die die Energieeffizienz betreffen, einen neuen Energieausweis früher zu beantragen.
Im Unterschied zu Wohngebäuden müssen bestimmte Nichtwohngebäude einen Energieausweis öffentlich aushängen, damit er gut sichtbar ist.
Verstoßen Sie gegen die Vorlagepflicht, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und Bußgelder nach sich ziehen. Daher ist es nicht nur für die Compliance, sondern auch aus finanzieller Sicht sinnvoll, den Energieausweis stets aktuell zu halten.
Der Energieausweis ist somit ein entscheidendes Instrument, das nicht nur rechtliche Verpflichtungen erfüllt, sondern auch für die Zukunftsfähigkeit Ihrer Gewerbeimmobilie von Bedeutung ist. Eine höhere Energieeffizienz kann die Attraktivität Ihrer Immobilie auf dem Markt steigern und dazu beitragen, die Betriebskosten für Ihre Mieter zu senken.
Falls Sie Unterstützung bei der Erstellung oder Erneuerung Ihres Energieausweises benötigen, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Unsere Experten beraten Sie umfassend und unterstützen Sie dabei, Ihre Verpflichtungen als Eigentümer nachzukommen.
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